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Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Arbeitsgruppe Flussgebietsbewirtschaftung Spree, Schwarze Elster und Lausitzer Neiße (Arbeitsgruppe Flussgebietsbewirtschaftung) ist bemüht, ihren Webauftritt im Einklang mit dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) und mit der Brandenburgischen Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BbgBITV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt
https://wassermanagement-lausitz.de.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde erstmals im Januar 2026 erstellt. 

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieser Webauftritt ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise nach der Brandenburgischen Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BbgBITV) und dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) vereinbar.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

  • Nicht alle PDF-Dokumente entsprechen den Vorgaben der Barrierefreiheit.
  • Grafiken sind teilweise nicht barrierefrei.
  • Fremdsprachige Wörter sind nicht ausgezeichnet.
  • Ein Angebot in Leichter Sprache liegt nicht vor.

Nach erfolgter Überarbeitung wird diese Erklärung angepasst.

Wir verlinken innerhalb unseres Angebots auf Informationen anderer Behörden und Einrichtungen auf Bundes- und Landesebene. Diese Angebote können beispielsweise PDF-Dokumente anbieten, die nicht barrierefrei sind. Auf diese Angebote sowie anderer Dritter, die nicht in den Geltungsbereich der BbgBITV fallen, haben wir keinen Einfluss. Ihre Hinweise zu solchen Inhalten leiten wir jedoch gern an die betreffenden Anbieter weiter.

Wen können Sie kontaktieren?

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang von https://wassermanagement-lausitz.de aufgefallen, wenden Sie sich an:

Arbeitsgruppe Flussgebietsbewirtschaftung Spree, Schwarze Elster und Lausitzer Neiße (Arbeitsgruppe Flussgebietsbewirtschaftung)
Bröthener Weg 6
02977 Hoyerswerda
Geschäftsstelle
geschaeftsstelle-lausitz@ltv.sachsen.de

Wer hilft weiter? | Durchsetzungsverfahren

Die Durchsetzungsstelle nach Paragraph 4 Absatz 3 der Brandenburgische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BbgBITV) hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen.

Sollten Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sein, haben Sie die Möglichkeit, sich an die Durchsetzungsstelle zu wenden und einen Antrag auf Prüfung zu stellen. Für das kostenlose Durchsetzungsverfahren muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Für Brandenburg
Ministerium für Ministerium für Gesundheit und Soziales
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
14467 Potsdam
Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen
durchsetzung.bit@mgs.brandenburg.de
Für Berlin
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Oranienstraße 106
10969 Berlin
Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen
lfb@senASGIVA.berlin.de
Für Sachsen
Sächsischen Staatskanzlei
Archivstraße 1
01097 Dresden
Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen
durchsetzungsstelle@sk.sachsen.de

Das Arbeitsgruppe Flussgebietsbewirtschaftung Spree, Schwarze Elster und Lausitzer Neiße (Arbeitsgruppe Flussgebietsbewirtschaftung) ist bemüht, ihren Webauftritt im Einklang mit dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) und mit der Brandenburgischen Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BbgBITV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt
https://wassermanagement-lausitz.de.

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Wie barrierefrei ist das Angebot?

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Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

  • Nicht alle PDF-Dokumente entsprechen den Vorgaben der Barrierefreiheit.
  • Grafiken sind teilweise nicht barrierefrei.
  • Fremdsprachige Wörter sind nicht ausgezeichnet.
  • Ein Angebot in Leichter Sprache liegt nicht vor.

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Bröthener Weg 6
02977 Hoyerswerda
Geschäftsstelle
geschaeftsstelle-lausitz@ltv.sachsen.de

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Die Durchsetzungsstelle nach Paragraph 4 Absatz 3 der Brandenburgische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BbgBITV) hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen.

Sollten Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sein, haben Sie die Möglichkeit, sich an die Durchsetzungsstelle zu wenden und einen Antrag auf Prüfung zu stellen. Für das kostenlose Durchsetzungsverfahren muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Für Brandenburg
Ministerium für Ministerium für Gesundheit und Soziales
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
14467 Potsdam
Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen
durchsetzung.bit@mgs.brandenburg.de
Für Berlin
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Oranienstraße 106
10969 Berlin
Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen
lfb@senASGIVA.berlin.de
Für Sachsen
Sächsischen Staatskanzlei
Archivstraße 1
01097 Dresden
Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen
durchsetzungsstelle@sk.sachsen.de